Sektorale Heilpraktiker

Normalerweise erfolgt eine physiotherapeutische Behandlung auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung. Physiotherapeutinnen mit einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie dürfen dagegen innerhalb ihres erlaubten Tätigkeitsbereichs eigenständig untersuchen und physiotherapeutisch behandeln. Die Heilpraktikererlaubnis ist dabei ausdrücklich auf das Gebiet der Physiotherapie beschränkt.
Das bedeutet für Sie: Bei akuten Beschwerden können Sie sich direkt an unsere Praxis wenden, ohne zuvor eine ärztliche Verordnung einholen zu müssen. Nach einer ausführlichen Befundaufnahme wird entschieden, welche physiotherapeutische Behandlung für Ihre Beschwerden geeignet ist.
Ist eine eindeutige Beurteilung im Rahmen der Physiotherapie nicht möglich oder besteht weiterer medizinischer Abklärungsbedarf, empfehlen wir Ihnen selbstverständlich den Besuch bei einer Ärztin oder einem Arzt.
Ihre Vorteile
• direkter Zugang zur physiotherapeutischen Behandlung
• ausführliche Befundaufnahme in unserer Praxis
• individuell abgestimmte Therapie
• kein vorheriger Arztbesuch für die physiotherapeutische Behandlung erforderlich
• bei Bedarf Weiterleitung zur fachärztlichen Abklärung
Die Behandlung durch einen sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie ist keine reguläre Kassenleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gesetzlichen Heilmittelregelungen beziehen sich auf ärztlich beziehungsweise in bestimmten geregelten Fällen anderweitig verordnete Leistungen. Leistungen über die sektorale Heilpraktikererlaubnis werden daher in der Regel privat abgerechnet.

Schlesierring 2 | 37085 Göttingen
Termine gern telefonisch unter
0551-79 07 220
oder in der Praxis. Bitte nutzen Sie auch unseren Anrufbeantworter.
Hausbesuche nach Absprache möglich.
Öffnungszeiten
Montag 08.00 bis 18.30 Uhr | Dienstag 08.00 bis 19.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 18.00 Uhr | Donnerstag 08.00 bis 19.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 17.00 Uhr
